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Die Zoar Werkstätten im Überblick

Nach dem Sozialgesetzbuch IX ist eine Werkstatt für behinderte Menschen eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie bietet dem Menschen mit Behinderung die Unterstützung, die notwendig ist, um die Beeinträchtigung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder ihre Folgen zu mindern. Darüber hinaus soll sie ihm einen seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gemeinschaft, insbesondere im Arbeitsleben, sichern.

Die Zoar-Werkstätten haben demnach einen Mehrfachauftrag, der sich wie folgt definieren läßt:
  • Sie haben den gesellschaftspolitischen Auftrag, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu leisten.
  • Sie sind durch ihr Betreuungsangebot Dienstleistungsbetriebe für Menschen mit Behinderung.
  • Sie sind Fertigungsbetriebe für die Kunden aus Industrie und Handel mit allen Anforderungen, die diese an einen Wirtschaftsbetrieb stellen.

Diesem Auftrag haben die Zoar-Werkstätten durch ein vielschichtiges Angebot Rechnung zu tragen. Aufgrund der unterschiedlichen Eignung, Neigung und Entwicklungsmöglichkeit des einzelnen Menschen mit Behinderung müssen unsere Werkstätten über differenzierte, je nach Anforderungen gestufte Plätze im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich verfügen sowie über qualifiziertes Personal in den Arbeitsbereichen und einen Begleitenden Dienst. Zusätzlich fördern sie den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Maßnahmen.