 Nach dem Sozialgesetzbuch IX ist eine Werkstatt für behinderte
Menschen eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation und zur
Teilhabe am Arbeitsleben. Sie bietet dem Menschen mit Behinderung die
Unterstützung,
die notwendig ist, um die Beeinträchtigung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern, ihre
Verschlimmerung zu verhindern oder ihre Folgen zu mindern. Darüber hinaus soll sie ihm
einen seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gemeinschaft,
insbesondere im Arbeitsleben, sichern. |
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Die Zoar-Werkstätten haben demnach einen Mehrfachauftrag,
der sich wie folgt definieren läßt:
- Sie haben den gesellschaftspolitischen Auftrag, Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderung zu leisten.
- Sie sind durch ihr Betreuungsangebot Dienstleistungsbetriebe für Menschen mit
Behinderung.
- Sie sind Fertigungsbetriebe für die Kunden aus Industrie und Handel mit allen
Anforderungen, die diese an einen Wirtschaftsbetrieb stellen.
Diesem Auftrag haben die Zoar-Werkstätten durch ein vielschichtiges Angebot Rechnung
zu tragen. Aufgrund der unterschiedlichen Eignung, Neigung und Entwicklungsmöglichkeit
des einzelnen Menschen mit Behinderung müssen unsere Werkstätten über differenzierte,
je nach
Anforderungen gestufte Plätze im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich verfügen sowie
über qualifiziertes Personal in den Arbeitsbereichen und einen Begleitenden Dienst. Zusätzlich fördern sie den
Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende
Maßnahmen. |