Nach dem Sozialgesetzbuch IX ist eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie soll dem Mensch mit einer Behinderung individuelle, personenzentrierte Förderung, Qualifizierung und Unterstützung bieten. Darüber hinaus soll sie ihm einen seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gemeinschaft, insbesondere im Arbeitsleben, sichern.
Die Zoar-Werkstätten haben demnach einen Mehrfachauftrag, der sich wie folgt definieren lässt:
Diesem Auftrag tragen die Zoar-Werkstätten durch ein vielschichtiges Angebot Rechnung. Aufgrund der unterschiedlichen Eignung, Neigung und Entwicklungsmöglichkeit des einzelnen Menschen mit Behinderung müssen unsere Werkstätten über differenzierte, nach Anforderungen gestufte Plätze im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich verfügen sowie über qualifiziertes Personal und einen Begleitenden Dienst.
Zusätzlich fördern sie den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch personenzentrierte, passgenaue Qualifizierung, Praktika und Belastungserprobungen sowie ausgelagerte Arbeitsplätze.